- Version 30.09.2024
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- Erstellungsdatum 3. November 2024
- Zuletzt aktualisiert 3. November 2024
Bestimmungen für den Erwerb von Leistungsabzeichen
- Jedes Mitglied einer dem BHDS angeschlossenen Bruderschaft kann sich um den Erwerb der Leistungsabzeichen bewerben.
- An einem Tag kann nur um den Erwerb eines Leistungsabzeichens einer Waffenart geschossen werden. Wird die vorgeschriebene Leistung nicht erreicht, so ist an diesem Tag ein zweiter Versuch nicht möglich.
- Die Leistungsabzeichen können nur in der Reihenfolge klein (solange der Vorrat reicht) Bronze / Silber / Gold und groß Bronze / Silber / Gold erworben werden. Der Besitz einer niedrigeren Klasse ist Vorbedingung für den Erwerb einer höheren Klasse.
- Alle Schießleistungen einer Klasse sind in der für sie bestimmten und in der Sportordnung definierten Anschlagsart zu erbringen.
- Die beschossenen Scheiben sind vom Schießmeister zu prüfen. Das Schießergebnis ist durch den Schließleiter der Bruderschaft zu bestätigen und von der Bruderschaft auf dem vorgeschriebenen Formblatt bei der Bundesgeschäftsstelle zu beantragen.
- Limitringzahlen für den Erwerb der Leistungsabzeichen: (siehe PDF im Download)